Öko-Euro

Wir fördern grüne Aktionen, Anschaffungen und Lebensmittel

Der Öko-Euro kann zunächst noch bis zum 31.12.2023 beantragt werden, anschließend wird er im Vorstand reflektiert und ggf. verlängert. Zudem wird die Mitgliederversammlung des FöeVs in den Prozess eingebunden und soll ihr Votum im September abgeben. 

 

Anträge zum Öko-Euro werden nach drei Schwerpunkten gegliedert: Anschaffungen, Aktionen und Lebensmittel. Laut Mitgliederversammlungsbeschluss sind 300 Euro pro Ortsverband und 1000 Euro für den Diözesanverband im Kalenderjahr möglich. Ein formloser Antrag muss immer vorher eingereicht werden, damit eine bewusste nachhaltige Kaufentscheidung getroffen wird. 

 

Vorläufige Kriterien

Anschaffungen

Anschaffungen sollen analog zu den Kriterien für technische Geräte gefördert werden, also maximal

40%, im Fall des Öko-Euros jedoch 300 EUR pro Ortsverband bzw. 1000 EUR für den Diözesanverband.

Aktionen

Der Öko-Euro übernimmt unabhängig vom jahresabhängigen Öko-Fördersatz die Kosten für den ÖPNV (in

NRW).

Die Förderung kann bis zu 50% der Kosten pro Teilnehmer*in (nach Abzug weiterer Förderbeiträge

und Einnahmen), maximal jedoch 300 EUR, betragen. Sonderkosten wie Führungen oder bestimmte

Materialien können zusätzlich bezuschusst werden. 

Lebensmittel

Lebensmittel werden mit einem Modell bezuschusst, welches mit verschiedenen Pauschalen pro Tag/Mahlzeit und TN arbeitet. Dieses Modell wird testweise eingeführt und immer wieder reflektiert, wobei auch der AK Nachhaltigkeit nach seiner Expertise gefragt wird. Anhand der eingereichten Kassenbons werden die Kriterien für eine „ökologische Mahlzeit“ definiert. Eine einfache Vorlage zum Einreichen und Abrechnen stellt der FöeV zur Verfügung.    

Pauschalen

- 0,25 EUR pro TN pro Tag (Frühstück): Hafermilch/Biomilch statt Tiermilch, fairer/Bio-Kaffee,

Biowurst oder keine Wurst, ...

- 1,00 EUR pro TN pro Tag (Mittagessen, „warme Hauptmahlzeit“)

- 0,25 EUR pro TN pro Tag (Nachmittagssnack)

- 0,50 EUR pro TN pro Tag (Abendessen)

 

Beispiel: 7 Tage * 30 TN * X = 52,50 EUR (FS) + 210 EUR (ME) + 105 (AE) = 367,50 EUR à 300 EUR

(dadurch keine Überfinanzierung, jedoch faire Bezuschussung)