Sonderurlaub beantragen...

Berufstätige, die ehrenamtlich eine Freizeitmaßnahme in der KjG begleiten oder an einer Weiterbildungsmaßnahme (Leitungskurs) teilnehmen, können von ihrem Arbeitgeber unbezahlten Sonderurlaub bekommen. Für bis zu acht Tage im Jahr könnt ihr nach dem Sonderurlaubsgesetz (SUrlG NRW) eine Teilerstattung eures Verdienstausfalls beim BDKJ beantragen.

 

Träger der Freizeitmaßnahme muss die KjG (oder ein anderer Mitgliedsverband des BDKJ) sein. Ist der Träger eine Kirchengemeinde, erfolgt die Erstattung über den jeweiligen Landschaftsverband.

 

Mitarbeitende im öffentlichen Dienst können leider keine Erstattung nach dem SUrlG bekommen. Selbstständig tätige Personen sind ebenfalls ausgeschlossen.

 

Wichtig: Die Erstattung ist eine Lohnersatzleistung, die ihr bei eurer Steuererklärung dem Finanzamt angeben müsst.

 

Ihr könnt euren Antrag auf Erstattung online ausfüllen unter

www.bdkj-nrw.de/sonderurlaub.

 

Weitere Infos bekommt ihr  in der BDKJ-Diözesanstelle.