Erweitertes Führungszeugnis (eFZ)

Jede Person, die regelmäßig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen hat muss ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen, dass ist durch das Bundeskinderschutzgesetz geregelt. 

 

Woher bekomme ich mein eFZ?

Du kannst dein eFZ bei deinem Einwohner*innemeldeamt oder auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Dazu benötigst du ein entsprechendes Aufforderungsschreiben deines Trägers (oder des Diözesanverbandes). Um dieses Schreiben zu erhalten, frag gerne bei uns nach!

 

Was passiert dann?

Das eFZ legst du der zuständigen Person zur Einsicht vor und gibst eine Verpflichtungserklärung und eine Dokumentation, dass du es eingereicht hast, ab. 

Daraufhin wird in der Mitgliederdatenbank vermerkt, dass du das eFZ vorgelegt hast. Dein eFZ wird nicht kopiert und geht dann zurück in deinen Besitz oder wird auf deinen Wunsch hin vernichtet.

 

Folgendes solltest du noch beachten!

  • Bei Vorlage des eFZ darf es nicht älter als drei Monate sein
  • Alle fünf Jahre muss ein neues eFZ vorgelegt werden

Vom Diözesanbüro bieten wir jedem Ortsverband an, die Einsichtnahmen der eFZ und die Dokumentation darüber zu übernehmen. 

Solltet ihr dazu Fragen haben oder diesen Service nutzen wollen, dann meldet euch gerne bei Lucie (lucie.beduhnmartinez@kjg-essen.de).

 

Verhaltenskodex mit Verpflichtungserklärung gibt es hier in Kürze hier.