Corona-Blog

24.03.2021

Liebe KjG-Ortsleiter*innen,

die Corona-Pandemie hat unser Leben immer noch im Griff. Viele von euch machen sich schon Gedanken darüber, wie es mit geplanten Pfingst- oder Sommerfreizeiten weitergehen soll. Muss wieder alles abgesagt werden? Wie sieht es mit den Storno-Kosten aus? Welche Hygienekonzepte brauchen wir? Wann kann es endlich wieder mit Gruppenstunden losgehen?

Die neuen Beschlüsse sind noch etwas unübersichtlich. Bis zum 18.4. ist der Lockdown aber auf jeden Fall verlängert worden. Wir haben uns auf Diözesanebene dazu entschieden, alle Kurse und Treffen bis Ende April weiterhin nur online stattfinden zu lassen.

Wir laden euch zu zwei weiteren digitalen Stammtischen ein. Dort wollen wir uns über alle Fragen austauschen, die ihr zu KjG-Arbeit in der Corona-Zeit habt.

Dienstag, 30. März, 19 bis 21 Uhr, bei Zoom

und Mittwoch, 21. April, 19 bis 21 Uhr

 

Mögliche Themen:
- Was passiert mit den Ferienfreizeiten?
- Welche Angebote mit Kindergruppen sind aktuell möglich?
- Welche Ideen für digitale Aktionen gibt es?
- Eure Fragen, Sorgen und Wünsche…

Viele Grüße
Volker

P.S.: Noch einmal der Hinweis: Alle aktuellen Beschlüsse, die für die Kinder- und Jugendarbeit in NRW gelten, fasst der Landesjugendring regelmäßig in einer FAQ-Liste zusammen. www.ljr-nrw.de/corona-faq


22.10.2020

Update!

 

Auch das Bistum Essen hat neue Corona-Regelungen für seine Pfarreien veröffentlicht, die ihr hier einsehen könnt:
https://www.bistum-essen.de/pressemenue/artikel/bistum-essen-veroeffentlicht-neue-corona-regelungen-fuer-pfarreien

 

Diese Regeln legen fest, dass in Gebäuden der Pfarrei Gruppenstunden mit bis zu 20 Teilnehmenden und nur mit Tragen einer Maske durchgeführt werden dürfen.

 

Unabhängig davon gilt für Freizeiten und Tagesausflüge in festen Gruppen, dass Bezugsgruppen von 30 Personen gebildet werden können. Bei offenen Angeboten von maximal 10 Personen. In jedem Fall muss eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein, also eine Teilnahmeliste mit Kontaktdaten geführt werden.

 

Wenn ihr Fragen habt, meldet euch bei Volker aus dem Dözesanbüro (volker.luchmann@kjg-essen.de).

 

 


20.10.2020

Liebe KjGler*innen,

 

wie ihr sicher mitbekommen habt, steigen die Zahlen der Corona-Infizierten in den letzten Tagen wieder an. Das hat leider auch Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen für Kinder- und Jugendarbeit.

 

In allen Städten unseres Bistums gilt mittlerweile eine erhöhte Gefährdungsstufe. Das heißt, ihr müsst in der Regel folgende Maßnahmen beachten:

  • Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf maximal fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
  • Beschränkung der Teilnehmer*innenzahl für private Feiern im öffentlichen Raum auf zehn Personen.
  • Begrenzung der Teilnehmer*innenzahl bei Veranstaltungen und Versammlungen auf 100 Personen ohne spezielles Schutzkonzept. Dabei gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten.

Dieser letzte Punkt ist vor allem wichtig für eure Gremiensitzungen, wie z.B. die Mitgliederversammlung. Ihr dürft diese durchführen, müsst aber durchgehend Masken tragen. Das gilt bereits, wenn in eurer Stadt die Zahl der Neuinfizierten im Schnitt über 35 Personen steigt.

 

Informiert euch am besten regelmäßig auf den Infoseiten eurer Stadt oder fragt bei den BDKJ-Stadtstellen nach. Aktuelle Regelungen in NRW werden außerdem gut auf der Seite des Landesjugendrings zusammengefasst: www.ljr-nrw.de/corona-faq

 

 Veranstaltungen und Kurse

 

Die neuen Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf die Aktionen des Diözesanverbandes. Wir werden wieder verstärkt digitale Angebote für euch planen. Schaut gerne regelmäßig auf unseren Social Media-Kanälen oder unserer Homepage nach.

 

Den Teilnehmer*innen der Kurse werden wir noch gesonderte Infos zuschicken. Auch hier wird es Änderungen geben.

 

 Leider müssen wir zu diesem Zeitpunkt auch den beliebten Thomas-Morus-Beachvolleyball-Cup 2021 absagen. Dieser wird erst 2022 wieder stattfinden können.

 

 

Falls ihr spezielle Fragen habt, meldet euch gerne bei uns im Büro. Wir freuen uns, wenn ihr weiter kreativ bleibt und sind trotz der schwierigen Umstände für euch da.

 

euer Team der KjG-Diözesanstelle

 


30.07.2020

Hallo!

 

Der Landesjugendring NRW hält auf seiner Seite alle Regelungen rund um Corona, die die Jugendarbeit betreffen, in einer umfangreichen FAQ-Liste aktuell. Auf der Seite https://www.ljr-nrw.de/corona-faq/ findet ihr auch aktuelle Links zur Coronaschutzverordnung und Anlagen mit genauen Regelungen für Ferienfreizeiten, Aktionen und Versammlungen.

 

Die Regelungen gelten immer nur für wenige Wochen. Deshalb lohnt es sich, häufiger vorbeizuschauen. Falls ihr z.B. Aktionen für die Herbstferien plant, können euch die Regeln schon eine Orientierungshilfe sein. Es kann aber immer noch sein, dass bis dahin Regeln angepasst oder verschärft werden.

 

Die wichtigsten Dinge, die ihr zu beachten habt, sind weiterhin ausreichende Hygienemaßnahmen (Bereitstellungen von Desinfektionsmitteln, Möglichkeiten zum Händewaschen, gute Durchlüftung von Räumen), die Nachverfolgbarkeit eurer Teilnehmenden (also Teilnahmelisten) und das Einhalten von Mindestabständen oder das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, sobald mehr als 10 Personen zusammenkommen. Bei festen Angebotsformen (Ausflüge, Freizeiten etc.) können Bezugsgruppen von bis zu 20 Personen gebildet werden, innerhalb derer kein Mindestabstand eingehalten werden muss.

 

Falls ihr Unterstützung bei der Planung eurer Aktionen braucht oder noch Fragen habt, meldet euch gerne bei uns in der Diözesanstelle.

 


28.05.2020

Liebe KjG-Leiter*innen,

 

das Land NRW hat eine neue Verordnung herausgegeben, wie in Corona-Zeiten mit Kontakt zwischen mehreren Personen und Jugendarbeit allgemein umzugehen ist. Die Verordnung gilt ab Samstag, 30. Mai 2020.

 

Das Wichtigste für die KjG-Arbeit…

  • Im öffentlichen Raum sind wieder Treffen in Gruppen bis zu 10 Personen möglich.
  • Gremientreffen und Bildungsveranstaltungen (keine Feste oder andere „gesellige Anlässe“) in der Jugendarbeit können mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards (also 1,5m Mindestabstand, Zugangsregelungen, Erfassen der Kontaktdaten, ausreichende Belüftung, Möglichkeiten zur Desinfektion etc.) erfüllt werden können.
  • Fahrten mit Reisebussen sind unter Auflagen (s. Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ Abschnitt IX.) wieder möglich.
  • Ferienfreizeiten sind unter Auflagen (s. Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ Abschnitt X.) wieder möglich. Hier müssen feste Bezugsgruppen von ca. 10 Personen gebildet werden, innerhalb derer man sich auch ohne Mindestabstand bewegen darf. In größeren Gruppen müssen bestimmte Voraussetzungen bei der Zimmerbelegung, der Nutzung von Toiletten und Duschen sowie bei den Mahlzeiten (z.B. in Etappen) erfüllt werden.
  • Für alle gilt: Wer Erkältungssymptome zeigt, darf an den Aktionen nicht teilnehmen bzw. muss nach Hause geschickt werden.

Ihr könnt das hier im Detail nachlesen: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

 

Die Verordnung gilt vorerst bis zum 15. Juni. Ob es zu den Ferien hin noch Lockerungen geben wird, wissen wir nicht. Die Regeln sollten euch aber schon eine Orientierung sein, wenn ihr Aktionen für den Sommer geplant habt. Grundsätzlich zu empfehlen sind natürlich Ferienangebote in der nahen Umgebung und in Kleingruppen.

 

Ich hoffe, ihr lasst euch von den Vorgaben nicht entmutigen und plant weiter kreative KjG-Aktionen. Die Kinder freuen sich sicher über die Abwechslung und auch die Eltern werden es euch sicher danken. 😉 Wenn ihr Hilfe bei der Planung braucht oder euch die passenden Ideen fehlen, meldet euch gerne bei uns in der Diözesanstelle.

 

Bleibt gesund!

euer Team der KjG-Diözesanstelle

 


17.04.2020

Liebe KjGler*innen,

 

Bund und Länder haben die Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie bis zum 3. Mai verlängert. Daher bleibt die Diözesanstelle der KjG mindestens genauso lange für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir sind aber trotzdem für euch erreichbar. Sowohl per Mail, als auch per Telefon (in der Regel zwischen 10 und 15 Uhr).

 

Wann es wieder Gruppenstunden oder Jugendgottesdienste geben darf, können wir euch im Moment nicht sagen. Wir finden es aber super, wie kreativ ihr mit den Einschränkungen umgeht und eure Aktivitäten ins Internet verlegt habt. Markiert uns gerne, wenn wir eure Aktionen auf unseren Social Media-Seiten teilen können, und verfolgt unsere Tipps und Tricks unter #KjGatHome auf Facebook und Instagram (kjgessen).

 

Wir haben alle Veranstaltungen und Treffen mit direktem Kontakt bis zu den Sommerferien abgesagt. Alle, die sich in dieser Zeit für einen Kurs angemeldet hatten, bekommen von uns einen Link für die Anmeldung zu neuen Online-Kursangeboten. Ab Anfang Mai schalten wir dann freie Plätze auch für weitere Interessierte frei.

 

Auch der Kurs „Fit für die Leitung 4 – Damit die Kasse stimmt“ am 26.5. wird online stattfinden. Hier bekommt ihr u.a. Infos zum neuen Abrechnungsportal des BDKJ. Zur Anmeldung geht es hier.

 

Wir bekommen auch Anfragen von euch, wie mit den Sommerfreizeiten in diesem Jahr umzugehen ist. Leider haben wir dazu noch keine wirklich nützlichen Infos. Im Moment bleibt zu hoffen, dass Freizeiten wenigstens innerhalb von Deutschland stattfinden können. Habt aber unbedingt eure Absagefristen und Storno-Kosten im Blick. Sprecht mit den Häusern und Busunternehmen, ob es hier kulante Regelungen geben kann.

 

Wendet euch gerne mit allen weiteren Fragen an uns. Wir sind für euch da.

 

Bleibt gesund und kreativ!

euer Team der KjG-Diözesanstelle


31.03.2020

Liebe KjGler*innen,

 

das Corona-Virus bleibt weiter das bestimmende Thema. Ob und wie genau die Beschränkungen des Alltags nach den Osterferien wieder zurückgefahren werden können, ist nach jetzigem Stand noch unklar. Wir haben uns als KjG Diözesanverband schon heute dazu entschieden, alle größeren Veranstaltungen wie Kurse, das Kinderwochenende und die Jubiläumsfeier bis zu den Sommerferien abzusagen.

 

Das liegt vor allem darin begründet, dass wir in der aktuellen Situation nur schlecht planen können. Beim Kinderwochenende sind wir darauf angewiesen, dass bis Ostern ein ordentlicher Schwung Anmeldungen bei uns eingeht, damit unser finanzielles Risiko gering bleibt. Nur: Ohne Gruppenstunden in euren Ortsverbänden kommen auch keine Anmeldungen!

 

Für die Kurse arbeiten wir aktuell daran, das Wissen für Online-Schulungen und Videokonferenzen aufzubereiten, die dann ggf. mit Präsenzveranstaltungen im 2. Halbjahr abgerundet werden können. Auch hier hilft es uns, wenn wir frühzeitig wissen, in welchem Umfang wir die Kurse neu planen können. Alle, die sich für Kurse im Zeitraum März bis Juni angemeldet hatten, bekommen dazu bald Infos von uns.

 

Die Feier zum 50jährigen Jubiläum der KjG wollen wir mit euch im Herbst nachholen. Sobald wir einen neuen Termin haben, werdet ihr schnell davon erfahren.

 

Die Absagen haben erstmal keine Auswirkungen auf eure Gruppenstunden oder weitere geplante Aktionen. Nach wie vor gilt der Erlass der Landesregierung, der solche Veranstaltungen bis zum 19. April untersagt. Was danach passiert, wird vermutlich erst um Ostern herum entschieden. Bitte habt aber grundsätzlich mögliche Stornokosten im Blick, wenn ihr im Mai oder Juni Freizeiten geplant habt.

 

Wann wir die Diözesanstelle wieder öffnen und kleinere Arbeitskreistreffen wieder möglich sind, werden wir euch zu gegebener Zeit mitteilen. Ansonsten freuen wir uns, euch alle vom 4. bis 6. September wiederzusehen beim NRW-Großevent „Wunderbar Wandelbar“ in Dülken. Mehr Infos dazu erhaltet ihr auf www.wuwa-kjg.de.

 

Mit den besten Grüßen

euer Team der Diözesanstelle


20.03.2020

Auch der KjG-Kurs 20101 vom 24. - 26. April muss leider abgesagt werden. Wir informieren euch zu gegebener Zeit über Alternativen.


18.03.2020

Liebe KjGler*innen,

 

das Corona-Virus bestimmt jetzt schon seit einigen Tagen unseren Alltag. Wir haben als KjG-Diözesanstelle ein bisschen umorganisiert (und viel improvisiert) und wollen euch dazu mal eine erste Wasserstandsmeldung geben.

 

Alle Veranstaltungen und Kurse der KjG bis zum 19. April 2020 fallen aus!

 

Es gibt einen Erlass der Landesregierung NRW, der alle Angebote von Vereinen bzw. außerschulischen Bildungsträgern ab dem 17.3. untersagt. Dazu gehören auch Gruppenstunden, Freizeiten und überhaupt jede Aktion, bei der Menschen in direkten Kontakt kommen. Natürlich ist nichts dagegen zu sagen, wenn ihr euch online verabredet.

 

#FlattenTheCurve

 

Helft mit, dass sich das Virus langsamer verbreitet! Befolgt unbedingt die Anweisungen, die ihr den Nachrichten oder den Webseiten eurer Städte entnehmen könnt. Auch wenn junge Menschen nicht so stark von den Virus beeinträchtigt werden, tragen sie trotzdem dazu bei, dass es sich weiter verteilt. Und das kann für viele Menschen tödlich werden, wenn Krankenhäuser überlastet sind. 

 

Wir sind für euch erreichbar!

 

Selbstverständlich schließen wir auch unsere Diözesanstelle bis zum 19. April für den Publikumsverkehr. Ihr könnt uns aber trotzdem zu den üblichen Bürozeiten erreichen. Auch wenn unsere Mitarbeitenden im Home-Office arbeiten, könnt ihr sie per Mail erreichen. Per Telefon ist der Kontakt in dringenden Fällen unter 0201/245520 möglich. Für alles Weitere könnt ihr auch mit uns skypen bzw. per Microsoft Teams mit uns in Kontakt kommen. Sucht einfach nach der entsprechenden Mailadresse (vorname.nachname@kjg-essen.de) und schaut, ob wir online sind. 

 

Seid kreativ! #KjGAtHome

 

Unter dem Hashtag #kjgathome posten schon viele Gruppen tolle Aktionen in den sozialen Netzwerken. Verabredet euch per Videokonferenz mit euren Mitgliedern oder startet kreative Aktionen in den sozialen Netzwerken. Damit können wir uns gegenseitig bei Laune halten und zeigen, dass KjG auch in diesen Zeiten ein starker Verband ist. Schreibt uns gerne von euren Aktionen, die wir über unsere Kanäle teilen können. 

 

Ausfallkosten für abgesagte Veranstaltungen?

 

Falls ihr Häuser absagen müsst für eure Osterfreizeit oder durch andere Ausfälle, die durch das Corona-Virus verursacht wurden, hohe Kosten habt, meldet euch bei volker.luchmann@kjg-essen.de.  Der BDKJ hat uns signalisiert, dass für beantragte Zuschüsse bei Absagen wegen des Corona-Virus ggf. auch Ausfallgebühren in einem bestimmten Rahmen übernommen werden können. 

 

Habt unbedingt Stornofristen im Blick für Aktionen, die evtl. erst im Mai oder Juni stattfinden. Niemand weiß aktuell, wie sich die Lage weiterentwickelt. Geht kein unnötiges finanzielles Risiko ein! 

 


16.03.2020

Liebe KjG-Ortsleitungen,

 

 das Corona-Virus erfährt gerade viel mediale Aufmerksamkeit und führt zur Beunruhigung von Mitgliedern, Gruppenleiter*innen und Eltern. Wir haben schon einige Anfragen von euch bekommen, wie ihr mit dem Thema in der KjG-Arbeit umgehen sollt. Daher möchten wir euch einige Hinweise mit auf den Weg geben:

 

Es gibt die klare Empfehlung der NRW-Landesregierung und des für Epidemien zuständigen Robert Koch-Instituts, soziale Kontakte nur auf das Nötigste zu reduzieren. Daher empfehlen wir euch, Gruppenstunden und ähnliche Veranstaltungen vorerst bis zum Ende der Osterferien (19.4.) abzusagen.

 

Unser Tipp: Geht kreativ mit der Situation um und überlegt euch digitale Angebote für eure Mitglieder, wie z.B. Skype-Treffen oder Online-Spiele als Ersatz für ausgefallene Gruppenstunden und Veranstaltungen. 

Beschäftigt euch frühzeitig mit Stornobedingungen für gebuchte Freizeiten oder Veranstaltungen. Wenn ihr eine Veranstaltung absagt, für die schon Teilnahmebeiträge gezahlt wurden, haben die Teilnehmer*innen ein Recht auf Erstattung. Für den Fall, dass euch Ausfallkosten finanzielle Probleme bereiten, prüfen wir in den nächsten Tagen, wo ihr Unterstützung erhalten könnt.

Natürlich sollten bei jedem Kontakt allgemeine Maßnahmen zum Infektionsschutz beachtet werden. Dazu gehören selbstverständliche Dinge wie regelmäßiges Händewaschen, Husten oder Niesen in die Armbeuge und die Vermeidung von zu engem Körperkontakt oder Händeschütteln. Sollten Teilnehmer*innen an chronischen Atemwegserkrankungen leiden oder fieberhaft erkrankt sein, sollten sie schon in ihrem eigenen Interesse zuhause bleiben. 

Sollte es zu einem Corona-Verdachtsfall innerhalb eures Ortsverbandes kommen (Hinweis: Ein Verdachtsfall liegt nur dann vor, wenn eine Person die typischen Krankheitssymptome zeigt UND direkten Kontakt mit einer*m BESTÄTIGTEN Corona-Patient*in hatte oder in den letzten 14 Tagen in einem der offiziellen Risikogebiete gewesen ist), wendet euch ebenfalls an das zuständige Gesundheitsamt, das die weiteren Schritte mit euch besprechen wird. Bitte werdet in diesem Fall erst nach Abstimmung mit den Behörden und einer Risiko-Abschätzung durch die Expert*innen tätig, um unnötige Verunsicherung zu vermeiden.

Habt immer die tagesaktuellen Hinweise auf den Internetseiten eurer Städte im Blick und handelt bei allem, was ihr tut ruhig und überlegt. Junge Menschen gehören zwar nicht zur Risikogruppe des Coronavirus, eignen sich aber trotzdem als Überträger. Ziel sollte es sein, die Verbreitung des Virus so gut es geht zu verlangsamen, damit die Gesundheitssysteme nicht überlastet werden.

 

 

Als Diözesanverband haben wir uns dazu entschieden, unsere Kurse und Veranstaltungen bis zum 19.4. ebenfalls abzusagen. Über Alternativtermine und weitere Änderungen informieren wir euch zeitnah.  

 

 Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne an uns wenden.

  

Die Diözesanleitung


Weitere Informationen rund um das Coronavirus findet ihr u.a. auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.