Alle Infos zur KjG-Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die die Grundlagen und Ziele der KjG bejahen, können bei uns Mitglied werden.

Wie kann ich Mitglied werden?

Schau zuerst auf unserer Karte nach, ob es in deiner Gemeinde schon eine KjG gibt.

Die*der Einzelne wird Mitglied in einem Ortsverband, indem sie oder er dies erklärt und die Ortsleitung diese Erklärung annimmt. Im Ausnahmefall ist eine Einzelmitgliedschaft im Diözesanverband möglich.


Wofür ist mein Mitgliedsbeitrag?

Die KjG ist ein gesetzlich anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Mitglieder können vergünstigt an Ferienfreizeiten teilnehmen, unsere Angebote nutzen und sind natürlich bei allen Veranstaltungen der KjG versichert. Der Mitgliedsbeitrag sichert die Unabhängigkeit der KjG, finanziert die Aus- und Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie Arbeitsmaterialien und Versicherungen. Auch der Solidaritätsgedanke spielt eine große Rolle. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Diözesankonferenz festgelegt. Die Ortsverbände haben außerdem die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben. 

 

Personen, die im Laufe des zweiten Halbjahres erstmalig Mitglied werden, zahlen für dieses Jahr nur die Hälfte des jeweiligen Jahresbeitrages (ausgenommen davon ist der Sozialbeitrag und die Schnuppermitgliedschaft).

 

Diese Formen der Mitgliedschaft gibt es bei uns im Verband:

Dauermitgliedschaft

Wer in der KjG Mitglied wird, hat viele Vorteile. Dauermitglieder können alle Angebote der KjG nutzen, erhalten Vergünstigungen bei Ferienfreizeiten und Kursangeboten sowie unsere Verbandszeitschrift „tomo“.

Selbstverständlich haben Dauermitglieder ein volles Stimmrecht in der KjG und können so von Anfang an mitentscheiden, was in ihrem Verband passiert.

 

Eine Dauermitgliedschaft kostet im Jahr 35 Euro. Kinder unter 6 Jahren sind beitragsfrei. Jüngere Geschwisterkinder (nur im Alter von 6 bis 17 Jahren) zahlen einen geringeren Beitrag in Höhe von 29 Euro. Mitglieder, die selbst oder deren Familien von Arbeitslosigkeit betroffen sind, zahlen einen symbolischen Beitrag von 1 Euro pro Jahr. 

 

zum Beitrittsformular für Dauermitglieder

Fördermitgliedschaft

Wer die Angebote der KjG nicht mehr aktiv nutzt, hat die Möglichkeit, den Verband finanziell und ideell zu unterstützen und Fördermitglied zu werden. Eine Fördermitgliedschaft kostet 35 Euro jährlich – hiervon gehen 12 Euro an die Diözesanebene, der Rest in die Jugendkasse der KjG vor Ort.

 

Fördermitglieder haben zwar kein Stimmrecht mehr, erhalten aber weiterhin die Verbandszeitschrift "tomo“ und können auf diese Weise mit dem Verband in Kontakt bleiben.

 

zum Beitrittsformular für Fördermitglieder

Schnuppermitgliedschaft

Die Schnuppermitgliedschaft ist etwas für alle, die sich noch nicht ganz sicher sind, ob sie gerne langfristig Mitglied in der KjG werden wollen. Sie endet automatisch am 31.12. eines Jahres und kostet nur 17,50 Euro.

 

Der Unterschied zu einer Dauermitgliedschaft ist, dass Schnuppermitglieder kein Stimmrecht haben. Sie können aber den Verband vor Ort erleben, die Angebote der KjG unverbindlich nutzen und von Vergünstigungen bei Freizeiten und Bildungsangeboten profitieren. Natürlich erhalten Schnuppermitglieder auch die Verbandszeitschrift  "tomo".

 

zum Beitrittsformular für Schnuppermitglieder

Begrüßungspaket für Neumitglieder
Unser Begrüßungspaket für Neumitglieder

Was mache ich, wenn ich den Beitrag per Lastschrift zahlen möchte?

Solltest du nachträglich auf einen Lastschrifteinzug umsteigen oder eine neue Bankverbindung angeben wollen, dann füll uns dieses Formular hier aus und schicke es zurück an die Diözesanstelle.

 

zum SEPA-Lastschriftformular

Wie kann ich die Mitgliedschaft in der KjG wieder beenden?

Da wir einen Jahresbeitrag erheben, ist die Kündigung nur zum 31.12. eines Jahres möglich.

Dazu genügt ein formloses Schreiben per Post oder per Mail an mitglieder@kjg-essen.de.