Das Land NRW vergibt Zuschüsse für die verbandliche Jugendarbeit über den Kinder- und Jugendförderplan (KJP). Ihr könnt finanzielle Mittel für Freizeiten, Bildungsmaßnahmen oder auch Offene Veranstaltungen beantragen.
Bei Fragen meldet euch unter 0201 / 2 45 52-13 oder info@kjg-essen.de.
Die aktuellen Fördersätze und die Richtlinien zur Vergabe der Zuschüsse könnt ihr auf der Homepage des BDKJ nachlesen.
Zu Beginn des Jahres müsst ihr einen Antrag für eure geplante Maßnahme stellen. Das ist nötig, damit der BDKJ, der die Zuschüsse vergibt, die Förderhöhe für das laufende Jahr kalkulieren kann.
Anträge für das Jahr 2021 können ab 15.12.2020 über das neue Förderportal gestellt werden: https://kjp.bdkj.nrw
Alle Maßnahmen, die im 1. Halbjahr (Januar - Juni) stattfinden, müssen bis zum 31.01. beantragt sein. Für das 2. Halbjahr (Juli - Dezember) ist der 31.05. Stichtag.
Bei allen Maßnahmen gilt: Je angefangene zehn Teilnehmende müsst ihr eine Leitungsperson angeben, die die erforderlichen Ausbildungskurse (KjG - Leitung - Workshop - Prävention) vollständig absolviert hat.
Infos zu den Ausbildungskursen findet Ihr unter Kursprogramm.
Spätestens 8 Wochen nach Beendigung eurer Maßnahme muss die Abrechnung über das Förderportal https://kjp.bdkj.nrw erfolgen.
Dazu druckt ihr am Ende eine Zusammenfassung aus, die von zwei Personen unterschrieben werden muss. Zusammen mit den Originalquittungen und Überweisungsbelegen wird dieses an die BDKJ-Diözesanstelle, Zwölfling 16, 45127 Essen geschickt.
Zugangsdaten für das Förderportal wurden den Ortsverbänden bereits zugeschickt. Solltet ihr keine bekommen haben oder weitere Zugänge benötigen, meldet euch bitte bei volker.luchmann@kjg-essen.de.
Kontakt:
Katholische junge Gemeinde (KjG)
Diözesanverband Essen
An St. Albertus Magnus 44
45136 Essen
Tel. 02 01 / 2 45 52-0
Mail: info@kjg-essen.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 9 bis 16 Uhr
Freitag: 9 bis 13 Uhr